Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Traunsee

Hochzeitstermin

Liebe Brautpaare,

wir wissen, wie bedeutend die Planung Ihres besonderen Tages für Sie ist und möchten Sie bestmöglich unterstützen.

Falls Sie bereits ein konkretes Datum ins Auge gefasst haben, bitten wir Sie, uns Ihre Anfrage schriftlich per E-Mail an barbara.hofmaninger@altmuenster.ooe.gv.at zu senden. Bitte fügen Sie in dieser E-Mail auch Ihre Telefonnummer hinzu, damit wir Sie schnell und unkompliziert kontaktieren können.

Terminreservierungen für das folgende Jahr sind ab Herbst dieses Jahres möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, uns schon jetzt eine unverbindliche Terminanfrage zu schicken, damit wir Ihre Wünsche frühzeitig in unsere Planung aufnehmen können. Die Terminbestätigung erfolgt jedoch erst im Herbst.



STANDESAMTSVERBAND

seit 01. Jänner 2024

Hochzeit

Gemeinden

Altmünster (Neukirchen, Reindlmühl), Traunkirchen


Aufgaben

  • Ermittlung der Ehefähigkeit
  • Beurkundung von Geburt, Todesfall, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft
  • Ausstellung von Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde
  • Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Namensänderung/Namensbestimmung
  • Obsorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung

 

Obmann
Bürgermeister DI Martin Pelzer, BEd 
(Altmünster)


Mitarbeiter

Barbara Hofmaninger

Denise Streng

Andreas Bruckner

 


TERMINE

Verfügbare Trauungstermine können direkt beim Standesamt erfragt werden. 

Wichtig: Die Reservierung für einen Trauungstermin sollte möglichst früh erfolgen, da das Terminangebot begrenzt ist.

 

Rechtliches

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein.

Die Ermittlung der Ehefähigkeit ist nur 6 Monate gültig, somit wird diese in dieser Zeit vorgenommen und kann bei jedem Standesamt in Österreich durchgeführt werden.

 

TRAUUNGSORTE

 

Traunkirchen

Stiftersaal


Riedlpark 

 

Schiff

 

Seecafe Restaurant Spitzvilla


Klostersaal (nur für die Feier danach)

 

Altmünster

Amtsgebäude

 

Eggerhaus 

 

Schloss Traunsee

 

Schiff


Gmundnerberghaus 


Heimathaus Viechtau



Bestuhlung

Das Standesamt ist nicht für die Bestuhlung der Locations (ausgenommen Stiftersaal Traunkirchen und Trauungssaal Altmünster) zuständig. Dies muss selbst oder über den jeweiligen Dienstleister durchgeführt werden!

 


ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

ÖsterreicherIn

  • Amtlicher Lichtbildausweis (kein Führerschein)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • wenn Hauptwohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Scheidungsbescheid mit Rechtskraft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • gemeinsame Kinder (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig (16- bis 18-Jährig)
    • Ehemündigkeitserklärung des Gerichts
    • Zustimmung der Obsorgeberechtigten
       

ausländische Staatsangehörigkeit 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (kein Führerschein)
  • Geburtsurkunde
  • wenn Hauptwohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Scheidungsbescheid mit Rechtskraft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • gemeinsame Kinder (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung (D/I/CH – fordern wir für die Brautpaare an)

 


GEBÜHREN

Allgemein

  • Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: € 74,-
  • Vorlage von ausländischen Schriften: € 193,-


Verwaltungsabgabe

  • Trauung im Amtsraum während der Dienststunden/Absetzung: € 5,45
  • Trauung im Amtsraum außerhalb der Dienststunden: € 10,90
  • Trauungsniederschfrift: € 2,10


Kosten Trauung in Amtsräumen (nur in Altmünster möglich)

  • Verwaltungsabgabe u. Kommissionsgebühren – siehe oben


Locationmiete Stiftersaal (Traunkirchen)

  • Pro Trauung: € 330,-
  • Reinigung: € 55,-
  • Heizkosten (1. Oktober - 30. April) € 55,- 


Außentrauung (sämtl. Flächen im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Traunkirchen)

  • Pro Trauung: € 330,- 


Landeskommissionsgebühr

  • Außentrauung: € 269,00


 

 

ABLAUF EINER TRAUUNG

Jede Hochzeit findet grundsätzlich mit einer kleinen Ansprache und einer musikalischen Auflockerung in feierlichem Rahmen statt.

Dazu werden drei - vier Musikstücke in der Reihenfolge: Einzug, Ringwechsel, Unterschrift und Auszug benötigt. Die Musikstücke stellen Sie selbst zusammen und speichern diese auf ihr Handy oder Tablet.

Auch Livemusik können Sie mitbringen. Die Gesamtdauer der Zeremonie beträgt ca. 20 Minuten.

(Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Ihre Hochzeit ohne Ansprache und ohne Musikeinspielung gehalten wird.)

  

Ablaufplan 

  • Musikstück – Einzugslied
  • Begrüßung durch die Standesbeamtin
  • Kurze Rede der Standesbeamtin
  • Ehekonsens („Ja-Frage“)
  • Brautkuss
  • Ringwechsel (ev. Musikstück)
  • „Ehebuchverlesung“ (Niederschrift) durch die Standesbeamtin
  • „Unterschrift“ (Brautleute, Trauzeugen) – ev. Musikstück
  • Kurze Abschlussworte (Gedicht, Text, …) durch die Standesbeamtin
  • Glückwünsche und Überreichung der Heiratsurkunde
  • Verabschiedung der Standesbeamtin
  • Abschluss-Musikstück
  • Glückwünsche der Gäste